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Leitlinien zur Transparenz in der Forschung

Gemeinsame Initiative von Land und Hochschulen: Orientierung bei sicherheitsrelevanten Projekten Land und Hochschulen entwickeln neue Leitlinien zur Transparenz in der Forschung

Niedersachsen ist mit seiner Offensive für mehr Transparenz in der Forschung einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Gemeinsam mit den Hochschulen hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur „Leitlinien zur Transparenz in der Forschung“ entwickelt, die Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić heute mit dem Vorsitzenden der Landeshochschulkonferenz (LHK), Prof. Wolfgang-Uwe Friedrich, und dem Präsident der TU Braunschweig, Prof. Jürgen Hesselbach, vorgestellt hat. Forscherinnen und Forscher verpflichten sich, gemäß dieser Leitlinien offenzulegen, wer worüber in welchem Auftrag forscht.

 „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tragen eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Nützliche Forschungsergebnisse können zu schädlichen Zwecken missbraucht werden. Die neuen Leitlinien bieten Forscherinnen und Forschern eine verlässliche Orientierung und sichern der Öffentlichkeit Transparenz über die Verwendung von Drittmitteln zu“, sagt Ministerin Heinen-Kljajić.

Die Selbstverpflichtung der Hochschulen zu Transparenz gilt grundsätzlich für alle Forschungsvorhaben. Sie soll Forscherinnen und Forscher insbesondere für sicherheitsrelevante und risikobehaftete Aspekte ihrer Arbeit sensibilisieren. „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung sind zwei Seiten derselben Medaille. Unser Grundgesetz garantiert beides. Mit den Leitlinien  wollen wir einen Beitrag zum ethischen Diskurs unserer Gesellschaft leisten“, erklärt der LHK-Vorsitzende Friedrich. Der Präsident der TU-Braunschweig, Hesselbach, verweist darauf, dass autonome Hochschulen sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst seien. „Transparenz ist für uns in diesem Sinne ein Teil unserer Selbstverpflichtung. Die Forderung nach Transparenz sollte nicht als Instrument genutzt werden, um inhaltlich Druck auf bestimmte Fächer auszuüben. Wir legen sie für alle Fächer gleichermaßen zugrunde“, erklärt Hesselbach.

Die „Leitlinien zur Transparenz in der Forschung“ konkretisieren die im Hochschulentwicklungsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Sie bauen auf den im Mai vergangenen Jahres von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina verabschiedeten Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung unter dem Titel „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung“ auf. 

Kernpunkte sind

  • Transparenz über Projektförderungen: Hochschulen stellen grundlegende Daten über laufende drittmittelfinanzierte Projekte zu einem bestimmten Stichtag im Internet zur Verfügung.
  • Transparenz über Ergebnisse: Hochschulen veröffentlichen nach Projektabschluss  eine Kurzfassung der Forschungsergebnisse im Internet, sofern z.B. die Wettbewerbssituation keine Vertraulichkeit gebietet. Ziel ist es, den öffentlichen  Diskurs über Folgen und Risiken von Forschungsaktivitäten zu intensivieren.
  • Transparenz in der Hochschule: Ein Diskurs in Ethikkommissionen oder anderen hochschulinternen Plattformen wird befördert, an dem sich insbesondere auch Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden beteiligen.

Auf einer Tagung im Frühjahr 2016 sollen die Erfahrungen der Hochschulen mit den Leitlinien diskutiert und gute Beispiele aus der Praxis vorgestellt werden.


Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Gemeinsame Leitlinie zur Transparenz in Forschung