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Hochschulentwicklungsvertrag

Mit dem am 06.06.2017 unterzeichneten Vertrag zur Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrags haben die niedersächsischen Hochschulen und das Land Niedersachsen den verlässlichen Rahmen bis 2021 verlängert.

Ein großer Erfolg für die Hochschulen, denn das Jahr 2021 geht über das Jahr der Schuldenbremse und die Rückkehr zum neunten gymnasialen Schuljahr hinaus und bewahrt die Hochschulen auf diese Weise vor Turbulenzen, so der Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen, Professor Wolfgang-Uwe Friedrich. "Wir erhalten Planungssicherheit und können so – wie die Präambel des Vertrages sagt – unserer Aufgabe als zentraler Impulsgeber für Innovation und Ausbildung im Land nachkommen."

Die vollstänidge Rede anlässlich der Vertragsunterzeichnung finden Sie hier.

Durch die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages erhalten die Hochschulen mehrjährige finanzielle Planungssicherheit, die u.a. folgende Punkte beinhaltet:

  • die Sicherung der Summe der Ansätze der Hochschulkapitel auf dem Niveau 2018
  • die Übernahme höherer Personalkosten aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen
  • die Sicherung der strukturrelevanten Ansätze der Kapitel 0602 und 0608
  • ein Infrastrukturpaket, das neben dem Sondervermögen zur Nachholung von baulichen Investitionen bei den Universitätsklinika und den in staatlicher Verantwortung stehenden Hochschulen auch die Absicherung der 2019 wegfallenden Kompensationsmittel des Bundes im Rahmen des EntflechtG in Höhe von 49 Mio. EUR p. a. durch das Land umfasst.