Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen
Das MWK und die Hochschule vereinbaren in einer mehrjährigen strategischen Zielvereinbarung die Entwicklungsziele der Hochschule. Die Zielvereinbarung basiert nach § 1 Abs.3 NHG sowohl auf der Landeshochschulplanung als auch auf der Entwicklungsplanung der Hochschule und gilt derzeit für den Zeitraum von 2019 bis 2021.
Zu den Zielvereinbarungen 2019 - 2021 der niedersächsischen Hochschulen.