Aktuelles

Stellungnahme der Landeshochschulkonferenz zu Studienbeiträgen

 10.08.2011

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„Studienbeiträge sind unverzichtbar!“

 In Anbetracht der Debatte über Vor- und Nachteile der Studienbeiträge in Niedersachsen spricht sich die LHK mehrheitlich für den Erhalt der Studienbeiträge aus. Die vorliegende Stellungnahme soll die positiven Auswirkungen der Beiträge verdeutlichen und mögliche negative Effekte einer Abschaffung aufzeigen.

Die aufgrund der Entwicklungen in anderen Bundesländern neu aufgelebte Diskussion über die Studienbeitragspflicht ist vielfach dogmatisch geprägt und hat mit den realen Gegebenheiten an Hochschulen nur wenig zu tun.

Der vom Land mit den niedersächsischen Hochschulen geschlossene Zukunftsvertrag II garantiert, dass die Einnahmen aus Studienbeiträgen den Hochschulen zusätzlich und außerhalb des Landeshaushalts zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung stehen. Die Hochschulen haben sich dabei verpflichtet, die Studierenden bei den Entscheidungen über die Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen maßgeblich zu beteiligen und die Hochschulöffentlichkeit kontinuierlich zu informieren. Eine Abschaffung der Studienbeiträge würde weitreichende negative Konsequenzen für die Studienbedingungen und die Hochschulen mit sich bringen. Sie kommt daher für die Mehrheit der LHK-Mitglieder nicht in Betracht.

Die Chance, Lehre und Studienbedingungen spürbar zu verbessern, haben die niedersächsischen Hochschulen in den letzten Jahren mit großem Engagement genutzt. Allein in den Jahren 2006 bis 2009 wurden fast 120 Mio. Euro für Personal, fast 4 Mio. Euro für die Verlängerung der Öffnungszeiten von Bibliotheken, über 29 Mio. Euro für Lehr- und Lernmittel der Studierenden, mehr als 27 Mio. Euro für die Verbesserung der Geräteausstattung, über 11 Mio. Euro zur Verbesserung der DV-Infrastruktur und fast 6 Mio. Euro für die Leistungs- und Befähigungsstipendien verausgabt.

Der mit Hilfe der Studienbeiträge erreichte Zuwachs an Lehr- und Lernqualität bedeutet für Niedersachsen einen erheblichen Standortvorteil und zwar mit Blick auf die Entwicklung in anderen Bundesländern zunehmend im nationalen aber auch im internationalen Wettbewerb: Studienbeiträge verbessern spürbar die Lehr- und Studienbedingungen!

Diese Tatsache wird durch empirische Untersuchungen in anderen Bundesländern bestätigt. So kommt die HIS Hochschul-Informations-System GmbH in ihrer Stellungnahme „Abschaffung von Studiengebühren“ zu folgender Bewertung: „Die Erhebung von Studiengebühren hat sich, bei aller gebotenen Vorsicht der Interpretation, als vorteilhaft für die Entwicklung der Studienqualität aus Sicht der Studierenden erwiesen. Die Ergebnisse des HIS-Studienqualitätsmonitors weisen in die Richtung, dass […] die Lehrqualität in den Gebührenländern stärker zugenommen hat als in den gebührenfreien Ländern.“ (Hinweis 1)

Es besteht innerhalb der Landeshochschulkonferenz Einigkeit darüber, dass die Studienbeiträge in Niedersachsen für die Überwindung der aktuellen Herausforderungen unabdingbar sind. Sie unterstützen den Bologna-Prozess, sichern insbesondere auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der doppelten Abiturjahrgänge und der Aussetzung der Wehrpflicht optimale Studienbedingungen und sind besonders aufgrund der durch sie erreichten erhöhten Betreuungsintensität bestens dazu geeignet, die Studienabbrecherquoten zu vermindern.

Die teilweise geäußerte Kritik, dass Studienbeiträge nicht vollumfänglich für die gesetzlichen Zwecke verausgabt würden, ist nicht zutreffend. Die niedersächsischen Hochschulen geben mittlerweile jährlich mehr aus, als sie einnehmen. Somit erfolgt effektiv auch ein Abbau von Rücklagen aus den ersten Jahren nach Einführung der Studienbeitragspflicht.

An dieser Stelle muss aber darauf hingewiesen werden, dass es neben dem Ziel, die Einnahmen zeitnah und möglichst vollständig für die gesetzlichen Zwecke zu verwenden, den Hochschulen auch möglich sein muss, in gewissem Umfang Rücklagen aus Studienbeiträgen zu bilden. Nur so können Einnahmeschwankungen ausgeglichen, notwendige Personalmaßnahmen fortgeführt und größere Projekte, z. B. infrastruktureller Art, umgesetzt werden. Entsprechend ist ein Großteil der noch vorhandenen Rücklagen bereits an genehmigte Anträge für Maßnahmen zur Finanzierung aus Studienbeiträgen, insbesondere Personalmaßnahmen, gebunden.

Die mitunter geäußerte Kritik, dass das Niedersächsische Studienbeitragssystem sozial ungerecht sei, trifft aus Sicht der LHK nicht zu. Gesetzliche Freistellungen, die Möglichkeit von Härtefallentscheidungen, Stipendien, ein zinsgünstiges und bonitätsunabhängiges Darlehensangebot mit sozialverträglichen Rückzahlungsbedingungen, Zinsbefreiung für Studierende mit mindestens zwei Geschwistern und die neu eingeführte Studienbeitragsfreiheit für minderjährige Studierende sind nur einige exemplarisch zu nennende Merkmale, die die grundsätzliche Sozialverträglichkeit der Studienbeiträge in Niedersachsen belegen. Hinzu kommt, dass ein abgeschlossenes Studium in der Regel zu einem höheren Einkommen führt als eine Ausbildung ohne Studium. Die Hochschulen werden von allen Steuerzahlern finanziert; deshalb ist es gerecht, wenn diejenigen, die persönlich davon profitieren, zumindest auch einen kleinen Teil dazu beitragen.

Studienbeiträge schrecken keine Studierwilligen ab. Entgegen dahingehenden Spekulationen gibt es bislang keinerlei belegten Zusammenhang zwischen Studienbeiträgen und Wanderungsbewegungen von Studierenden. Im Gegenteil, zahlreiche Erhebungen schließen einen solchen Zusammenhang aufgrund statistischer Untersuchungen aus (Hinweis 2). Die Behauptung, dass Studienbeiträge zu einer Abwanderung von niedersächsischen Studierwilligen in andere Bundesländer führen würden, ist falsch. Gewisse Wanderungsbewegungen reichen historisch weit zurück und sind unter anderem durch die Attraktivität der Stadtstaaten in unmittelbarer Nachbarschaft begründet.

Fielen die Studienbeiträge weg, hätten die Hochschulen rund 100 Mio. Euro pro Jahr weniger. Es liegt auf der Hand, was das für die Qualität der Studienbedingungen bedeuten würde. Selbst wenn das Land Kompensationsmittel für den Fall der Abschaffung von Studienbeiträgen zusagen würde, bliebe die Zahlung von der Haushaltssituation abhängig und wäre – wie der Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt – nicht verlässlich. Aus Sicht der LHK würde dies wiederum Investitionen in Personal und langfristige Projekte erschweren und damit faktisch zum Teil verhindern. Hinzu kommt noch, dass aus Studienbeiträgen finanziertes Personal nicht kapazitätswirksam ist. Kompensationsmittel hingegen würden dazu führen, dass bei gleichem Personal mehr Studierende aufgenommen werden müssen wodurch die Studienqualität absinken würde. Außerdem werden erfahrungsgemäß Kompensationen nicht an sich ändernde Verhältnisse in der Hochschullandschaft angepasst: bei einem Anstieg der Studierendenzahlen würden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht entsprechend erhöht. Mit der Abschaffung der Studienbeiträge würde auch ein wichtiges Element der Mitbestimmung und Einflussnahme der Studierenden auf die Mittelverwendung entfallen.

Ein Wegfall der Studienbeiträge würde einen erheblichen Qualitätsverlust der Lehr- und Studienbedingungen bedeuten und den Hochschulen würde ein beträchtlicher Standortvorteil verloren gehen. Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen appelliert daher an die Öffentlichkeit, die Landespolitik und die Fraktionen des Niedersächsischen Landtages, sich – jenseits parteipolitischer Programmatik und Interessen – für die Interessen der Studierenden und die Hochschulen in Niedersachsen einzusetzen.

Hinweise:

 1. 

-        HIS Hochschul-Informations-System GmbH: Abschaffung von Studiengebühren. Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen am 26. November 2010, http://www.his.de/pdf/pub_art/21//pdf/pub_art/23/2010-11-26_Stellungnahme_Studienbeitraege_NRW.pdf (Abfragedatum 14.06.11)

 2.

 -       Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):  Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland 2009. 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks durchgeführt durch HIS Hochschul-Informations-System. Ausgewählte Ergebnisse., http://www.studentenwerke.de/pdf/Kurzfassung19SE.pdf (Abfragedatum 15.06.2011);

 -       Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft: Auswirkungen von Studiengebühren. Ein Vergleich der Bundesländer nach Studierendenzahlen und ihrer sozialen Zusammensetzung., http://www.laendercheck-wissenschaft.de/studiengebuehren/pdf/laendercheck_studiengebuehren.pdf (Abfragedatum 15.06.2011);

-       Statistisches Bundesamt: Hochschulen auf einen Blick. Ausgabe 2010., http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/ Publikationen/Fachveroeffentlichungen/BildungForschungKultur/HochschulenAufEinenBlick,property=file.pdf (Abfragedatum 15.06.2011).

 

 

Presseinformation der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen
12.4.2011

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Landeshochschulkonferenz Niedersachsen begrüßt die Aussetzung von „hochschulstart.de” – Systemschwächen nicht auf dem Rücken der Bewerberinnen und Bewerber ausräumen


Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) begrüßt die Entscheidung, den Start des dialogorientierten Zulassungsverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung („hochschulstart.de“) noch nicht in diesem Jahr einzuführen.

„Das bisherige, dezentrale Zulassungsverfahren hat sich in Niedersachsen bewährt“, stellte der Vorstandsvorsitzende der LHK, Prof. Dr.-Ing. Jürgen Hesselbach heute klar. „Es ist die derzeit einzige Möglichkeit, den Studienbewerberinnen und –bewerbern Sicherheit und Service bei ihrem Zulassungsverfahren zu bieten“, so der LHK-Vorsitzende und Präsident der Technischen Universität Braunschweig.

Grundsätzlich befürworten die niedersächsischen Hochschulen ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Vereinfachung des Zulassungsprozesses. „Die übereilte Einführung in diesem Jahr wäre jedoch kontraproduktiv gewesen. Wir können den Bewerberinnen und Bewerbern nicht zumuten, dass Systemschwächen erst im laufenden Betrieb, sozusagen auf ihrem Rücken, ausgeräumt werden“, erläuterte Hesselbach.

Laut dem Zukunftsvertrag und der Zielvereinbarungen hatten sich die niedersächsischen Hochschulen darauf vorbereitet, das dialogorientierte Zulassungsverfahren flächendeckend einzuführen. „In den letzten Wochen hat sich allerdings zunehmend abgezeichnet, dass das komplexe EDV-Vorhaben noch nicht für die Anwendung ausgereift ist“, erklärte Hesselbach.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Ministeriums, die Teilnahme am zentralen Zulassungsverfahren erst dann zu realisieren, wenn sichergestellt ist, dass das Verfahren einwandfrei funktioniert“, betonte auch LHK-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, Präsident der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften. „Gerade im Jahr des doppelten Abiturjahrgangs ist es wichtig, keine unnötigen Risiken im Zulassungsverfahren einzugehen.“

Kontakt

Heinrich Schwabecher
Geschäftsführer

LandesHochschulKonferenz Niedersachsen (LHK)
Technische Universität Braunschweig

Pockelsstraße 14
38106 Braunschweig

Telefon: 0531 391-4177

heinrich.schwabecher@lhk-niedersachsen.de

Heinrich Schwabecher Geschäftsführer