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Gemeinsame Stellungnahme der LHK zu den Rücklagen der Hochschulen

Gemeinsame Stellungnahme der LandesHochschulKonferenz Niedersachsen und der Hauptberuflichen Vizepräsidenten und –präsidentinnen der niedersächsischen Hochschulen zu den heute veröffentlichten Thesen des Landesrechnungshofes über die Rücklagen der Hochschulen.

Der Bericht des Landesrechnungshofes zu den Rücklagen Niedersächsischer Hochschulen ist sachlich unvollständig und im Hinblick auf seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen irreführend. Auch die Ausführungen zur Fehlallokation von Landesmitteln und der Vorwurf der Doppelalimentation bei Drittmitteln durch die Programmpauschale sind nicht zutreffend. Daher weist die LHK die Kritik des Landesrechnungshofes zurück.

Im Jahr 2001 wurde die kamerale Buchführung der niedersächsischen Hochschulen in das kaufmännische Rechnungswesen überführt. Das Land Niedersachsen beabsichtigte damit eine mehr unternehmerische Wirtschaftsführung seiner Hochschulen. Das erfolgreiche Wachstum der niedersächsischen Hochschulen und die großen Erfolge in der Einwerbung von Drittmitteln der letzten Jahre wären ohne diese größere Hochschulautonomie nicht denkbar gewesen. Die Bildung von Rücklagen entspricht auch einem verantwortungsbewussten Risikomanagement: Rücklagen sind Voraussetzung für die zukünftige Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Hochschulen. Sie ermöglichen längerfristige Planung und Profilbildung. Das Verständnis des Landesrechnungshofs von Rücklagen im Sinne „überschüssiger Mittel“ ist falsch.

Die Rücklagenhöhe wurde vom Landesrechnungshof korrekt dargestellt. Für das Jahr 2010 ergibt sich ein Gesamtbetrag aller zwanzig Hochschulen von 160 Millionen Euro, die innerhalb von zehn Jahren aufgebaut wurden. Dies entspricht ungefähr 10% des jährlichen Hochschulhaushalts, einer Zielgröße, die sogar der Landesrechnungshof für völlig unkritisch hält.

124.6 Millionen Euro der Rücklagen sind dabei explizit für konkrete Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubauprojekte sowie für die infrastrukturelle Ausstattung neuer Professorinnen und Professoren, insbesondere in moderne Labor- und Forschungseinrichtungen, verbindlich verplant oder im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverfahren zugesagt. Es ist naheliegend, dass große und forschungsstarke Hochschulen entsprechend höhere Rücklagen bilden mussten. Rücklagen für Baumaßnahmen sind darüber hinaus in Relation zum konkreten Sanierungsstau der niedersächsischen Hochschulen zu sehen, der auf mindestens 1 Milliarde Euro geschätzt wird.

Dabei ist festzuhalten, dass alle größeren Baumaßnahmen der niedersächsischen Hochschulen, auch wenn sie aus Rücklagen finanziert werden, immer und bis in die Details der Raumplanung mit dem Wissenschaftsministerium abgestimmt werden. Große Maßnahmen werden ohne Ausnahme im Haushalt des Landes Niedersachsen abgebildet. Dies entspricht in vollem Umfang den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und –klarheit.

Der Landesrechnungshof wirft den Hochschulen vor, Overheadpauschalen bei Drittmittelprojekten für Aufgaben zu erhalten, die bereits durch den Landeshaushalt gedeckt seien (so genannte Doppelalimentation). Dieser Vorwurf ist falsch und leicht zu entkräften. Die Hochschulen erhalten bei der Einwerbung von Drittmitteln von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Europäischen Union eine Overhead-Pauschale für die zusätzlich entstehenden Gemeinkosten von in der Regel 20% – etwa für zusätzlich benötigte Räume, Energie und Personalverwaltung. Die Pauschale deckt nachweisbar nur einen geringen Teil der tatsächlich entstehenden Kosten – je größer die Forschungsprojekte, umso umfänglicher sind die Gemeinkosten. Der Nachweis der tatsächlichen Overheadkosten von ungefähr 60-70% wird in den Jahresberichten dargestellt und von Wirtschaftsprüfern testiert. Ohne diese Overheadmittel müssten die Hochschulen ihre Drittmittelaktivitäten erheblich reduzieren, ihre Wettbewerbsfähigkeit wäre eingeschränkt.

Der Landesrechnungshof schlägt vor, diese Overheads vom Landeszuschuss der Hochschulen abzuziehen. Dies wäre sowohl verfassungsrechtlich als auch aus Sicht der Zuwendungsgeber unzulässig.

Zum 1. Januar 2003 sind die Universitäten Göttingen, Hildesheim und Lüneburg, die Tierärztliche Hochschule Hannover sowie die Hochschule Osnabrück in die Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Stiftungen überführt worden. Ziel war auch hier die Stärkung der Hochschulautonomie. Der Landesrechnungshof fordert, die Stiftungshochschulen in das Kontenclearing des Landes zu zwingen. In der Konsequenz würde den Stiftungen die Möglichkeit genommen, wirtschaftlich zum Wohle von Forschung und Lehre zu handeln. Damit zieht er das erfolgreiche und national vorbildhafte Stiftungsmodell in Misskredit.

Fazit: Der Landesrechnungshof moniert die Höhe der Rücklagen der niedersächsischen Hochschulen und verlangt eine stärkere Kontrolle der Hochschulrücklagen durch den Gesetzgeber. Er übersieht dabei, dass diese Perspektive nicht sogleich eine bessere wirtschaftliche Lösung, geschweige denn bessere Leistungen des Hochschulbereichs insgesamt hervorbringt. Mit seiner Kritik rührt der Landesrechnungshof an fundamentale hochschulpolitische Belange. Auf der Basis unzutreffender Behauptungen gefährdet er Ansehen, Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen.