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Hochschule.digital Niedersachsen

Zielsetzung und Perspektive der Dachinitiative

1. Ausgangslage

Wie in allen Bundesländern sieht sich das niedersächsische Wissenschafts- und Hochschulsystem angesichts der rapiden Digitalisierung von Studium und Lehre, Forschung sowie Verwaltung enormen unmittelbaren aber auch längerfristigen Anforderungen ausgesetzt und mobilisiert derzeit alle Kräfte, um die Umstellung in der erforderlichen Dimension und Qualität zu bewältigen. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung signifikant beschleunigt und den Handlungsdruck entsprechend nochmals erhöht. Um die aktuellen Anstrengungen nachhaltig wirksam zu machen und sich mittelfristig in der Spitzengruppe der Bundesländer im Bereich „Digitale Hochschulen“ positionieren zu können, bedarf es eines strategischen Entwicklungsprozesses für ein hochschulübergreifendes, landesweites Digitalisierungskonzept mit einer von den Hochschulen gemeinsam getragenen Dachstruktur. Die im Folgenden beschriebenen Ziele der Dachinitiative wurden gemeinsam von der Nds. Landeshochschulkonferenz (LHK), dem Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und der VolkswagenStiftung (VWS) erarbeitet. Sie sollen als Leitlinien für die weiteren Schritte zum Aufbau einer entsprechenden Verbundstruktur dienen.

2. Zielsetzung

Übergreifendes Ziel und Anspruch der Dachinitiative ist es, im Bereich der Digitalisierung der Hochschulen in den kommenden drei bis fünf Jahren eine für die Hochschulen nützliche und dabei national und international sichtbare Struktur und Gesamtstrategie in Niedersachsen zu etablieren, die dazu beitragen soll, die Attraktivität der niedersächsischen Hochschulen zu steigern und sich sowohl im Wettbewerb um Studierende als auch um Drittmittel zukunftsfähig aufstellen zu können.

Neben dem Aufbau bzw. der Stärkung der lokalen, hochschuleigenen Servicestellen für den Bereich Digitalisierung soll hierfür als erster wichtiger Schritt eine landesweite, gemeinsame  Organisationsform der Hochschulen unter Beteiligung des MWK eingerichtet werden. Sie ist der Ankerpunkt für den Aufbau einer hochschulübergreifenden, kooperativen Dachinitiative – der Verbund „Hochschule.digital Niedersachsen“. Von zentraler Bedeutung ist, dass die vorhandenen hochschulübergreifenden Kooperationen und Netzwerke mit Bezug zur Digitalisierung mitbetrachtet werden. Darüber hinaus steht die Qualität der digitalen Lehre im Fokus. Es bedarf innovativer Begegnungsorte zur Entwicklung neuer Lehr und Lernformate, Standards für den digitalen Umgang miteinander sowie einer fortschrittlichen Hochschuldidaktik.

Ausgehend von der Überzeugung der Hochschulen, dass intelligente Präsenzangebote auch zukünftig unverzichtbare Elemente einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre sind, bedeutet dies, dass alle Anstrengungen der Dachinitiative das generelle Ziel besserer und zukunftsfähiger niedersächsischer Hochschulen verfolgen. Die wachsenden Möglichkeiten digitaler Technologien (Hard- und Software) sollen gleichwohl für entsprechende Angebote in Studium und Lehre, aber auch für die Aufgabenfelder Forschung, Weiterbildung, Transfer und Verwaltung erschlossen werden. Damit werden das wissenschaftliche Arbeiten insgesamt und der Kompetenzerwerb der Studierenden im Sinne einer umfassenden Bildung im Besonderen bestmöglich unterstützt, ohne die Präsenz ersetzen zu können oder zu wollen. Die hierdurch gesteigerte Wirksamkeit soll sich in einem in der Breite erweiterten, professionellen Einsatz digitaler Technologien in Studium und Lehre, in der Weiterbildung sowie auch in den Bereichen Forschung und Transfer und damit insgesamt in einer Qualitätsverbesserung niederschlagen. Gleichzeitig werden die Vernetzung der Akteure sowohl innerhalb der Hochschulstandorte als auch hochschulübergreifend gefördert und die bereits bestehenden landesweiten Digitalisierungsanstrengungen (LANIT, ELAN, QLiN) sinnvoll genutzt und gebündelt eingesetzt.

Schließlich trägt die Dachinitiative der Tatsache Rechnung, dass die vielfältige Veränderung der Lebenswelt sowohl die Digitalisierung als auch diverse andere Felder betrifft, die eine zukunftsorientierte Hochschulbildung selbstverständlich adressieren muss, wie bspw. die internationale Mobilität von Personen und Inhalten, Veränderungen des Lernverhaltens und der im Beruf
geforderten Kompetenzen. Konkret sollen auf den Ebenen Studium und Lehre (thematischer Schwerpunkt zum Start der Initiative), Forschung und Administration folgende Teilziele und Themenfelder verfolgt werden (zur Vervollständigung und Priorisierung der Ziele und Maßnahmen dient eine noch zu klärende Bedarfserhebung für die einzelnen Hochschulen):

Für die 3 Leistungsbereiche werden nachfolgend erste Stichworte genannt, die u.a. von den beiden Kommissionen Digitalisierung sowie Studium und Lehre der LHK weiter auszuarbeiten, zu  definieren und zu priorisieren sind:

Studium und Lehre:

  • Zugang für alle Studierenden zu qualitätsgesicherten digitalen Lehrinhalten und Lehrformaten.
  • Unterstützung von Lehrenden bei der Nutzung externer bzw. der Erstellung digitaler Lerninhalte und der Nutzung digitaler Lehr- und Lernumgebungen.
  • Koordination der vielfältigen und vereinzelten Aktivitäten in den Hochschulen (bench-learning unter peers) sowie Weiterentwicklung der didaktischen Konzepte und Beispiele, inkl. ihrer Aufbereitung für eine Nachnutzung, sodass gute Beispiele skalierbar werden und in der Breite wirken können.
  • Beschreibung der grundlegenden qualitätssichernden und qualitätsentwickelnden Funktionen bei der Durchführung von Maßnahmen und Projekten (im Sinne von Lessons Learned).
  • Qualifizierung und Professionalisierung der Lehrenden aus didaktischer, organisatorisch-technischer und rechtlicher Perspektive (Scholarship of Teaching and Learning (SoTL) in Higher Education) mit dem Ziel eines auf Landesebene koordinierten gemeinsamen Qualifizierungsrahmens der niedersächsischen Hochschulen und individueller Qualifizierungsangebote als
  • Ausweis für hochwertige Hochschullehre, die allen Lehrenden und Lernenden offenstehen (ggf. Landeszertifikat Hochschullehre Niedersachsen).
  • Weitere Entwicklung und Nutzung des OER-Portals als gemeinsames Webportal und Austauschplattform zur internen Vernetzung, kollaborativen Entwicklung und zur Bereitstellung (hochschul)öffentlicher Angebote (OER, Medienpool, Videos, didaktische Konzepte etc.) im Sinne einer sharing scientific community.
  • E-Assessment-Repositorium: Im Sinne eines Constructive Alignment müssen formative und summative Rückmelde- und Prüfungsformen auf die didaktische Konzeption von Lehr-Lernformaten abgestimmt werden.
  • Entwicklung bzw. Nutzungsmöglichkeiten von Learning Analytics-Modulen mit deren Potenzialen: Die Analyse von Lerndaten ermöglicht zusammen mit den digitalen Lehr-Lernformaten und den darauf abgestimmte E-Assessments eine individuelle Rückmeldung und damit letztlich die „Personalisierung des Lernens“ für jeden Studierenden.
  • Feedbackstrukturen: Die Wirksamkeit und der Erfolg der Maßnahmen und Strukturen sollen fortlaufend überprüft werden. Die Ergebnisse werden zur Optimierung des laufenden Entwicklungsprozesses rückgespeist.
  • Identifikation und Klärung juristischer Fragen der digitalen Lehre und Prüfung (Urheber-, Lizenz-, Datenschutz-, ePrüfungs- und IT-Vertragsrecht, landesrechtliche Rahmenbedingungen), um möglichst zu einem einheitlichen Rechtsverständnis niedersächsischer Hochschulen und damit einem notwendigen Plus an Rechtssicherheit zu gelangen.
  • Unterstützung elektronischer Studierendenausweise und -verwaltungen, auch gemäß europäischen Anforderungen.
  • Vernetzung, z.B. über Schnittstellen zu Bibliotheken, externen Datenbanken,
    Campus Managementsystemen, Plagiatssoftware.

Forschung:

  • Ausbau der Forschungsinfrastruktur in Richtung „virtuelle und hybride Labore“
  • Aufbau und Betrieb von gemeinsamen Forschungsinformations- und Forschungsdatenmanagementsystemen
  • Digitale Anbindung von Hochschul-Außenstellen
  • Ausbau der digitalen nationalen und internationalen Vernetzung
  • Gemeinsame Anschaffung und Nutzung digitaler Architekturen im Bereich Modellierung und Simulation

Administration:

  • Unterstützung der einzelnen Hochschulen bei der weiteren Digitalisierung der Verwaltungsprozesse.
  • Erfahrungsaustausch und heben von Synergien im Bereich der Verwaltungssoftwareangebote.
  • Digitale Quellenverwaltung und elektronischer -austausch.
  • Weiterer Ausbau der Digitalisierung zentraler Serviceeinheiten (Bibliothek, Studierendensekretariat, Internationales Büro etc.).
  • Erweiterung von Hardware-Ausstattung (Serverräume, Internet-Anbindung, Bandbreiten etc.).
  • Schulung und Weiterbildung von Personal, Entwicklung von Webinaren.

3. Lösungsansatz und Anforderungsprofil

Zum Erreichen der zuvor geschilderten Ziele und für eine koordinierende und zielführende Bearbeitung der genannten Themenfelder soll zu Beginn des Jahres 2021 öffentlichkeitswirksam die Arbeitsaufnahme der Dachinitiative bekannt gegeben werden. Ausgangspunkt wird im Sinne eines pragmatischen und schnellen Vorankommens zunächst ein nicht rechtlich kodifizierter Verbund der nds. Hochschulen mit einer gemeinsamen Koordinierungsstelle sein (Sitz wird seitens LHK vorgeschlagen), um sowohl den weiteren Aufbau der Verbundstrukturen als auch perspektivisch folgende Funktionen als hochschulübergreifende, landesweite Einrichtung zu übernehmen:

i) Anschlussfähigkeit an bestehende Aktivitäten und ggf. Integration etablierter Strukturen
ii) Koordinierende Funktion mit MWK und LHK als gleichberechtigten Partnern
iii) Qualitätssichernde Funktion
iv) Fördernde Funktion
v) Steuernde Funktion
vi) Vernetzende Funktion
vii) Servicefunktion
viii) ggf. Anbieterfunktion für kostenfreie und u.U. auch kostenpflichtige Angebote


Ad i): Eine zu gründende Organisationsform muss an die im Land bestehenden hochschulübergreifenden Einrichtungen und Strukturen anschlussfähig sein, die dort vorhandenen Expertisen und Ergebnisse aufgreifen und ausgewählte Einrichtungen gegebenenfalls integrieren. Hierzu zählen insbesondere die hochschulübergreifenden Einrichtungen ELAN e.V., eCULT+ und QLIN sowie das OER-Portal Niedersachsen für Hochschullehrende und LANIT.

Ad ii): Die Governance-Struktur für die Organisationsform ist so zu wählen, dass einerseits die Aufsichtsfunktion der öffentlichen Hand gewahrt und andererseits den Akteuren genügend Freiheiten für die Aktivitäten eingeräumt wird.

Ad iii): Die inhaltliche Qualitätssicherung soll durch den Aufbau eigener Expertise, die Integration der im Land bestehenden Einrichtungen und des dort erarbeiteten Wissens sowie mit Unterstützung externer Expertinnen und Experten erfolgen.

Ad iv): Die Organisationsform soll keinen Dauerwettbewerb für Einzelprojekte, sondern primär eine gezielte Bearbeitung von zentralen Themen organisieren. Diese können dann von ausgewählten Hochschulverbünden bearbeitet und konstruktiv von der WKN begleitet werden. Für den Auswahlprozess sollen externe Gutachterinnen und Gutachter hinzugezogen werden.

Ad v): Diese Funktion sollte beispielsweise mit Blick auf kommende Ausschreibungen wahrgenommen werden, um die Anschlussfähigkeit der Landesaktivitäten an größere Programme auf nationaler und internationaler Ebene zu gewährleisten. (...).

Ad vi): Ausgangsbasis bilden die verschiedenen lokalen Organisationsstrukturen der niedersächsischen Hochschulen, die als lokale Servicestellen die Aktivitäten und Kompetenzen der jeweiligen Hochschule bündeln und von der landesweiten Organisationsform unterstützt, begleitet und in diese eingebunden werden.

Ad vii): Die Organisationsform soll zwischen den Hochschulen koordinieren und wo inhaltlich sinnvoll als Dienstleister für alle Hochschulen wirken und als Akteur für den Verbund agieren. Dadurch können sich beispielsweise im Beschaffungswesen für alle bessere Konditionen und Synergien ergeben.

Ad viii): Perspektivisch ist zu überlegen, ob die Organisationsform auch unternehmerisch tätig wird und kostenpflichtige Dienstleistungen an Dritte anbietet. Generell soll die neue Struktur aufbauend auf einem Commitment der Leitungsebenen der Hochschulen zur intensiveren Verständigung zwischen den Fächern und Statusgruppen beitragen, die einzelnen  Organisationseinheiten vernetzen und ihre Beteiligung ermöglichen, sowie dabei helfen, legitime und zugleich zügige Entscheidungen zu erzeugen und umzusetzen.Zur Qualitätssicherung und Unterstützung bei der strategischen Aufstellung und Weiterentwicklung der Dachinitiative wird ein Beratungskreis von 6--8 Personen die Maßnahmen in einem peer-to-peer-Prozess begleiten. Die Mitglieder werden in Abstimmung zwischen MWK, LHK, VWS und WKN berufen.

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