Ihr Schnelleinstieg:

Aktuelles

Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes

Der Vorstand der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen spricht sich vehement gegen die beabsichtigten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes aus und warnt eindringlich vor den weitreichenden Folgen – insbesondere für die Studierenden

Die Corona-Pandemie hat die niedersächsischen Hochschulen vor enorme Herausforderungen gestellt und ist seither eines der zentralen Themen in der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen. Gemeinsames Ziel der LHK und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur war und ist es, den Studierenden an allen niedersächsischen Hochschulen ein weiterhin qualitativ hochwertiges Studium unter den besonderen Bedingungen der COVID-19 Pandemie zu ermöglichen.

Um dies zu ermöglichen haben die Hochschulen als unmittelbare Reaktion auf die Pandemie bereits enorme Kraftanstrengungen unternommen, um den Semesterbetrieb und das Studium fortzuführen, sei es durch die Umstellung zur online Lehre, die Entwicklung und Umsetzung von Hygiene- und Infektionsschutzpläne und vieles mehr. All dies haben sie mit größter Sorgfalt und Verantwortung für den Schutz und die Gesundheit aller Hochschulangehörigen, der Lehrenden und Studierenden getan. Auch im Sommersemester 2021 wollen die Hochschulen die Lehre und die Prüfung umfassend und differenziert nach Hochschultyp hybrid gestalten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Hochschulen die hierfür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten.

Durch den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur derzeit zweiten und dritten Beratung in den Bundestag eingebrachten Entwurf einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes wird den Hochschulen die notwendige Flexibilität im Rahmen ihrer Autonomie allerdings genommen. Die Auswirkungen, insbesondere für die Studierenden, wären fatal und müssen dringend verhindert werden.

Offene Kritik an den beabsichtigten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurde bereits von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) geäußert. In entsprechenden Pressemeldungen vom 16.04. und 20.04.2021 kritisiert der Präsident der HRK, Prof. André Alt, dass es nicht nachzuvollziehen sei, dass der Gesetzesentwurf die Hochschulen unter Verkennung der unterschiedlichen Voraussetzungen und Gefährdungslagen einfach mit den Schulen gleichsetzt.

Die LHK-Niedersachsen unterstützt diese Argumentation nachdrücklich und spricht sich ebenfalls entschieden gegen die geplanten Änderungen aus.

Die in dem Entwurf vorgeschlagenen pauschalen Regelungen für den Lehr- und Studienbetrieb an den Hochschulen sind aus Sicht der LHK-Niedersachsen ungeeignet und gefährden die bisherige Leistungen der Hochschulen und die Fortführung und den Abschluss eines Hochschulstudiums. Soweit es möglich und erforderlich ist, muss auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, Präsenzveranstaltungen - unter strengen Schutzbestimmungen – durchzuführen. Neben der Forschung sind Ausnahmen notwendig insbesondere für Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte und Prüfungen. Auch die Hochschulbibliotheken müssen mindestens als Orte für die Abholung von Lehrmaterialien und für die Forschung zugänglich bleiben. Es droht ansonsten eine nachhaltige Beschädigung von Bildungsbiografien und wissenschaftlicher Arbeit. Studierende der musisch-künstlerischen Fächer, beispielsweise aber auch der Sportwissenschaften und der Humanmedizin wären besonders betroffen.

Für die 24 staatlichen deutschen Musikhochschulen startet im April das dritte Semester, das ganz im Zeichen von Corona steht. In den künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen betrifft dies derzeit etwa 17.000 Studierende, die seit einem Jahr auf wesentliche Bereiche in ihren Studiengängen, vor allem auf Ensemble- und Orchesterspiel, Projektarbeit und Auftrittserfahrungen verzichten müssen. 20% von ihnen erwägen derzeit einen Abbruch ihres Studiums.

Die LHK-Niedersachsen schließt sich deswegen dem Petitum der HRK an und fordert nachdrücklich, dass Bund und Länder sachgerechte Regelungen finden.

Hochschulen waren und sind Orte des Diskurses und der Begegnung und stehen in der Tradition der europäischen Universitas Magistrorum et Scholarium. Der direkte Austausch zwischen Forschenden und Lernenden ist und bleibt die Grundlage für unsere Arbeit. Dieses Leitbild prägt auch die Gestaltung des Hochschulstudiums während der COVID-19 Pandemie. Mit dem gezielten Einsatz von Schnelltests, einer grundsätzlichen Steigerung der Impfaktivität und der Bereitstellung von größeren Räumlichkeiten kann das dringend notwendige Zusammenspiel von analoger und digitaler Lehre Wirklichkeit werden. Verantwortungsvolle Öffnungsstrategien sind gefragt, die es auch in Niedersachsen zu entwickeln gilt.

Auf dem Erreichten aufbauen - anstatt Studium und Lehre pauschal auf null zurücksetzen.