Ihr Schnelleinstieg:

Aktuelles

Umgang mit der Corona-Pandemie/Sommersemester 2020

Auf ihrer Sondersitzung am 08. April 2020, die angesichts der aktuellen Lage per Videokonferenz abgehalten wurde, hat die LHK folgenden Beschluss zum Umgang mit der Corona-Pandemie gefasst:

"Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen dankt allen Hochschulangehörigen für die besonderen Anstrengungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Die Hochschulen sichern ihre zentrale Rolle im deutschen Wissenschaftssystem, wenngleich Präsenzlehre zurzeit nicht möglich ist. Durch solidarisches Handeln und mit Unterstützung des Landes wird es gelingen, die Funktionsfähigkeit des Hochschulsystems zu erhalten.

Die niedersächsischen Hochschulen erweitern angesichts der Kontaktbeschränkungen ihre Online-Angebote in beträchtlichem Umfang und haben deshalb das Land um Unterstützung für ein Sofortprogramm Digitalisierung gebeten. Durch das Sofortprogramm Digitalisierung kann das Studium in Niedersachsen auch unter sehr erschwerten Bedingungen in weiten Teilen gesichert werden.

Die niedersächsischen Hochschulen sichern den Studierenden zu, Nachteile für das Studium nach Kräften zu vermeiden und Schaden zu begrenzen. Dies gilt besonders im Hinblick auf die Studienzeiten und die Prüfungen. Die Regelstudienzeit sollte einmalig um ein Semester verlängert werden. Das bewährte Semestersystem ermöglicht es den Hochschulen, Vorlesungszeiten flexibel zu gestalten. Innerhalb dieses Rahmens regelt jede einzelne Hochschule eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnungen die Vorlesungszeiten und die Prüfungsfristen. Die Mitglieder der LHK stimmen ihr Vorgehen untereinander und mit dem Land ab.

Die niedersächsischen Hochschulen leisten durch studentische und wissenschaftliche Hilfskraftverträge ihren Beitrag zur sozialen Absicherung vieler Studierender. Sie danken den Studierendenwerken für ihre Beiträge zur Krisenbewältigung. Durch die empfohlene einmalige Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester kann auch eine Verlängerung der BAföG-Leistungen ermöglicht werden. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Notfallfonds für Studierende erforderlich, um den Wegfall von geringfügigen Beschäftigungsmöglichkeiten zu kompensieren.

Die niedersächsischen Hochschulen sichern ihren Beschäftigten zu, Nachteile in den jeweiligen Arbeitsverhältnissen nach Kräften zu vermeiden und Schaden zu begrenzen. Sie halten eine Verlängerung der Verträge zur Durchführung von Forschungsprojekten um ein halbes Jahr für geboten. Sie danken den Personalräten und den Gleichstellungsbeauftragten für die engagierte Mitwirkung bei der Bewältigung der Krise.

Die niedersächsischen Hochschulen sichern die Fortsetzung ihrer Forschungen. Sie werden die Kontaktbeschränkungen verantwortlich regeln, um möglichst viele Forschungsarbeiten wie auch künstlerische Weiterentwicklung zu ermöglichen. Insbesondere die medizinische Forschung steht vor besonderen Herausforderungen, von deren Bewältigung das Leben vieler Menschen abhängt. Sie genießt Vorrang. Gleichzeitig darf das breite Spektrum der natur-, ingenieur-, geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung nicht vernachlässigt werden. Die Arbeit der Forscherinnen und Forscher an den niedersächsischen Hochschulen ist für die Zukunftsfähigkeit des Landes unverzichtbar.

Zur Bewältigung der Pandemie-Krise ist das Land zu außergewöhnlichen finanziellen Anstrengungen bereit. Die LHK-Niedersachsen begrüßt die Programme zur Förderung der Wirtschaft. Im Interesse ihrer Studierenden, ihrer Lehrenden und ihrer Forschenden halten die niedersächsischen Hochschulen einen entsprechenden Beitrag des Landes für dringend geboten."