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„Wir trauen um Thomas Oppermann“

Zum Tod von Thomas Oppermann

Der verstorbene Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann wirkte von 1998 bis 2003 als niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur. Mit dem niedersächsischen Gesetz zur Hochschulreform setzte er 2002 Maßstäbe für die deutsche Hochschulpolitik. Im Kern fand eine Deregulierung statt, durch die die Detailsteuerung seitens des Ministeriums zugunsten eines strategischen Steuerungsmodells aufgegeben wurde. „Entstaatlichung“ bedeutete danach mehr Eigenverantwortung für die Hochschulen, Zielvereinbarungen mit dem Land anstelle von Einzelerlassen, Globalhaushalt und schlanke Entscheidungsstrukturen. Für fünf niedersächsische Hochschulen eröffnete die Überführung in der Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Stiftung zusätzliche Möglichkeiten: Das Berufungsrecht, die Dienst- und Bauherreneigenschaft gingen an die Hochschulen über. Das Reformgesetz wirkte bundesweit beispielhaft für eine moderne Hochschulgesetzgebung. In seinem Kern ist es bis heute gültig.

Für die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen erklärte der Vorsitzende Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich: „Wir trauern um Thomas Oppermann, mit dem einer der bedeutendsten deutschen Hochschulreformer der letzten Jahrzehnte von uns gegangen ist.“