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Aufgaben und Ziele

Die Landeshochschulkonferenz befasst sich mit übergreifenden Angelegenheiten der Hochschulen Niedersachsens und bringt gemeinsame Anliegen zur Geltung. Sie nimmt die Interessen der Mitgliedshochschulen in Bezug auf Lehre, Studium und Forschung in der Hochschulpolitik sowie in der Öffentlichkeit wahr und vertritt die Positionen der Hochschulen gegenüber Land und Bund. Im Plenum – der Vollversammlung aller Mitgliedshochschulen – und in Arbeitsgruppen erarbeitet sie Positionen und Stellungnahmen zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Themen. Die Landeshochschulkonferenz unterrichtet die Öffentlichkeit und Institutionen im Bildungs- oder Wissenschaftsbereich über ihre Tätigkeit sowie über gemeinsame Anliegen und Zielvorstellungen der Mitgliedshochschulen. Der Vorstand der Landeshochschulkonferenz ist Gesprächs- und Verhandlungspartner für das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) zu hochschulpolitischen Themen und Entscheidungen.

Die Mitglieder bereiten Entscheidungen und Beschlüsse der Landeshochschulkonferenz durch Beratungen in ihren Hochschulen vor. Beschlüsse der Landeshochschulkonferenz, die sich auf die Selbstverwaltungsrechte der Mitgliedshochschulen auswirken, ergehen als Empfehlungen.