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Wettbewerbsvor- und -nachteile niedersächsischer Hochschulen

Im Jahr 2002 verabschiedete der Niedersächsische Landtag eines der modernsten Hochschulgesetze Deutschlands. Die Hochschulen erhielten deutlich mehr Entscheidungskompetenzen. Zunächst folgte Hessen mit dem „TU  Darmstadt-Gesetz“, dann Nordrhein-Westfalen mit dem „Hochschulfreiheitsgesetz“. Bundesweit begann eine  Reformphase. Das niedersächsische Hochschulgesetz erwies sich viele Jahre lang als verlässliche Grundlage für  hochschulpolitisches Handeln. Inzwischen sind jedoch viele Regelungen nicht mehr zeitgemäß.

Die LandesHochschulKonferenz Niedersachsen (LHK) begrüßt deshalb die Initiative der Landesregierung, durch eine große Novelle die notwendige Modernisierung gesetzlich zu regeln. Neben dem gesetzlichen Rahmen sind weitere Elemente des Hochschulsystems reformbedürftig. Um einen möglichst  umfassenden Überblick zu  gewinnen, haben die Mitglieder der LHK deshalb ein externes Gutachten über die nicht-monetären  Wettbewerbsvor-und -nachteile in Auftrag gegeben.

Das Centrum für Hochschulschulentwicklung (CHE) in  Gütersloh wurde beauftragt, Daten zu analysieren, Interviews durchzuführen und die Bedingungen in  Niedersachsen mit denen in anderen Bundesländern zu vergleichen. Das Ergebnis dieser externen Evaluation legen wir hiermit den Verantwortlichen in Politik, Verwaltung und Gesellschaft vor.